Infos über
Die Tarife
Die Leistungen für die Betreuung erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet.
Das Gesetz unterscheidet zwei Finanzierungskategorien:
Ambulante Pflege (ohne Akut-/Übergangspflege)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss Krankpflege-Leistungsverordnung (KLV Stand 01.01.2020) folgende Beiträge pro Stunde:
• Grundpflege CHF 52.60
• Untersuchung und Behandlung CHF 63.00
• Abklärung, Beratung, Koordination CHF 76.90
Die Patienten bezahlen je nach Kanton/Gemeinde eine Patientenbeteiligung von 10% maximal CHF 15.35 pro Tag dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.
Die Restfinanzierung übernehmen der Kanton respektive die Gemeinde.
